Beitragsordnung

Beitragsordnung

   

Beitragsordnung
Stand: 11.05.2016

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtung der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags.

2. Die festgesetzten Beträge werden um 01. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge

Einzelmitgliedschaften: Einzelmitglied EUR 50,00 (aktiv)     EUR 46,00  (passiv)

Schüler/Jugendliche bis 18 Jahre/Wehrpflichtige/Studenten/Senioren 
EUR 34,00 (aktiv)  EUR 31,00 (passiv)

Kinder bis 14 Jahre    EUR 31,00 (aktiv)  EUR 28,00  (passiv)

Familienmitgliedschaften:   Familie EUR 71,00 (aktiv)  EUR 65,00  (passiv)

Familie Senioren:  EUR 53,00 (aktiv)  EURO 49,00 (passiv)

Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

§ 4 Beitragshöhe

1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend,

2. Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt und die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.

3. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Beanspruchung der Ermäßigungen.

4. Der Mitgliedsbeitrag wird per Einzugsermächtigung im Mai eines jedes Jahres vom Girokonto abgebucht.

5. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis 31.01. eines jeden Jahres auf eines der Bankkonten des Vereins. Für Barzahler ist eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich EUR 10,00 zu zahlen.

6. Bei Mahnungen werden zusätzlich zu den entstandenen Bankgebühren Mahngebühren von EUR 10,00 pro Mahnung erhoben.

7. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50 % des Beitragssatzes.

8. Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Vorstands besondere Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren.

§ 5 Vereinskonto

Bank: Sparkasse Tauberfranken BLZ: 67352565 Konto: 5000963

Volksbank Franken BLZ: 67461424  Konto: 21080500

Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

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